Die SwissDRG AG ist gemäss der gesetzlichen Vorgaben (Art. 49 KVG) zuständig für die
Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des SwissDRG-Fallpauschalensystems zur Abgeltung der stationären Leistungen der Spitäler. Die schweizweite, tarifwirksame Einführung erfolgt am 1. Januar 2012.
Auf unserer Homepage informieren wir Sie laufend über die Arbeiten.
Basisinformationen zu SwissDRG sowie eine Informationsbroschüre für Gesundheitsfachleute finden Sie hier. Druckexemplare der Broschüre können kostenlos per E-mail unter Angabe der Lieferadresse bestellt werden.
NEWS und TERMINE
8. Dezember 2011:
» Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen zur Verwendung im Jahr 2012 jetzt online
Liste der Medikamente/Substanzen
15. November 2011:
» Abrechnungsversion (2012/2012) jetzt online
Abrechnungsversion
6. Juli 2011:
»Bundesrat genehmigt die neue Tarifstruktur SwissDRG
Medienmitteilung
1. Januar 2012: Gestützt auf Artikel 49. Abs. 2 des KVG ist die SwissDRG Erhebung für alle aktusomatischen Spitäler ab 2012 obligatorisch
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