Der Bundesrat hat die Einführung von TARPSY 1.0 per 01. Januar 2018 genehmigt. Die Tarifstruktur deckt alle stationären Leistungsbereiche der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die tarifarische Anwendung ab 1. Januar 2019 verbindlich.
Die Definition der grundlegenden Aspekte für die Anwendung der
Tarifstruktur in der stationären Psychiatrie TARPSY werden in den Kern- und Arbeitsgruppen der SwissDRG AG erarbeitet.
Das Wichtigste zu TARPSY
- PDF: Das Wichtigste zu TARPSY auf einen Blick
Stand: Mai 2016
Weitere Informationen
Informationen zu den Messinstrumenten:
ANQ Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken
Kontakt
E-Mail: tarpsy@swissdrg.org
Tel.: 031 310 05 50