TARPSY

Der Bundesrat hat die Einführung von TARPSY 1.0 per 01. Januar 2018 genehmigt. Die Tarifstruktur deckt alle stationären Leistungsbereiche der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die tarifarische Anwendung ab 1. Januar 2019 verbindlich.


Die Definition der grundlegenden Aspekte für die Anwendung der Tarifstruktur in der stationären Psychiatrie TARPSY werden in den Kern- und Arbeitsgruppen der SwissDRG AG erarbeitet.

 

Das Wichtigste zu TARPSY

 

Weitere Informationen

Informationen zu den Messinstrumenten:

ANQ Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken

 

 

Kontakt

Constantin Strube

Leitung TARPSY

E-Mail: tarpsy@swissdrg.org

Tel.: 031 310 05 57