Aufgaben und Verantwortung

Die SwissDRG AG und ihre Aufgaben in Kürze

Seit 2012 rechnen die Spitäler und Kliniken in der Schweiz bei stationären Aufenthalten – wenn also dort übernachtet wird – mit nationalen Tarifstrukturen in Form von Fallpauschalen ab. Für die Vergütung von stationären Behandlungen in Schweizer Spitälern und Kliniken wurden insgesamt drei nationale Tarifstrukturen entwickelt: SwissDRG für Akutsomatik, TARPSY für Psychiatrie und ST Reha für Rehabilitation.


Diese Tarifstrukturen funktionieren im Wesentlichen durch die Multiplikation von zwei Komponenten:

Die Erste ist das sogenannte Kostengewicht für die durchgeführte Behandlung wie etwa eine Blinddarmoperation. Dieses ist für alle Spitäler gleich. Die zweite Komponente ist der Basispreis – auch Baserate genannt –, welcher von Spital zu Spital variiert. Das Kostengewicht beschreibt den durchschnittlichen Behandlungsaufwand einer medizinisch definierten Patientengruppe und wird in der Regel jährlich von der SwissDRG AG anhand der Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler berechnet. Auf die Baserate hat die SwissDRG AG hingegen keinen Einfluss. Die Baserate wird von den Spitälern und Kliniken mit den Versicherern verhandelt und falls sich diese nicht einigen können, setzt der Kanton die Tarife fest.


Ökonomische und transparente Entwicklung dank lernendem System
Seit über 10 Jahren wird das Modell der Fallpauschalen in der Schweiz von der SwissDRG AG auf Grundlage der Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler laufend weiterentwickelt. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Nach der Einführung von SwissDRG im Jahr 2012 folgten im Jahr 2018 die Tarifstruktur TARPSY für die Psychiatrie und im Jahr 2022 die Tarifstruktur ST Reha für die Rehabilitation mit so genannten "verweildauerabhängigen Pauschalen" (Tagespauschalen).


Wer prüft und genehmigt Veränderungen im Modell?
Jede Anpassung in den Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY und ST Reha muss sowohl von den Tarifpartnern als auch vom Bundesrat genehmigt werden. Zu den Tarifpartnern gehören der Spi-talverband H+, die beiden Krankenkassenverbände santésuisse und curafutura sowie die Medizi-naltarifkommission UVG (MTK), welche die Interessen der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung vertritt. Diese bilden gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und

-direktoren (GDK) sowie dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) die Trä-gerorganisation und das strategische Organ (Verwaltungsrat) der SwissDRG AG. Die operative Führung der SwissDRG AG obliegt dem CEO sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern.


Warum gibt es die Fallpauschalen bzw. Tagespauschalen?

Mit den Fallpauschalen bzw. Tagespauschalen konnten klare und einheitliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Schweizer Spitallandschaft geschaffen werden. Damit wird bezweckt, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Leistungen und Kosten zwischen den Spitälern zu verbessern. Das System setzt Anreize für hohe Qualität sowie medizinisch sinnvolle Behandlungen. Durch die laufende Aktualisierung ist gewährleistet, dass der medizinische Fortschritt und neue Behandlungskonzepte bei der Entwicklung berücksichtigt werden.

 

Der Entwicklungsprozess der Tarifstrukturen ist in der untenstehenden Grafik zusammengefasst:

Geschichte der SwissDRG AG

  • 01. Januar 2022 schweizweite, tarifwirksame Einführung der Tarifstruktur ST Reha
  • 01. Januar 2018 schweizweite, tarifwirksame Einführung der Tarifstruktur TARPSY
  • 01. Januar 2012 schweizweite, tarifwirksame Einführung der Tarifstruktur SwissDRG
  • 09. Juli 2009 Gesuch zur Genehmigung der Tarifstruktur beim Bundesrat
  • 18. Januar 2008 Gründung SwissDRG AG
  • 2005 Entscheid zur Einführung der Fallpauschalen auf Basis G-DRG
  • 2004 Gründung Verein SwissDRG
  • 2003 Beschluss zur Lancierung von SwissDRG

 

 

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DRG in 75 Sekunden, GZO Spital Wetzikon, 30. April 2013, YouTube, abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=w8TMcb7U4lI