Lokales Groupieren (Lizenz)

Urheberrechtsschutz der Tarifsysteme

Alle Inhalte der SwissDRG, TARPSY und ST Reha Systeme, mitsamt des Groupers und insbesondere der Spezifikationen, sind urheberrechtlich geschützt. Durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen. Jegliche Verwendung, Nutzung und Anwendung der Systeme in ihrer Gesamtheit und in ihren Einzelteilen ist beschränkt auf das Gebiet der Schweiz und das Gebiet Liechtenstein. Die Nutzung der Systeme mitsamt deren Inhalte ausserhalb dieser Gebiete ist untersagt. Jegliches Vervielfältigen und Verbreiten aller Inhalte der SwissDRG, TARPSY und/oder ST Reha Systeme, insbesondere der Spezifikationen, hat mit urheberrechtlicher Deklaration zu erfolgen. Die anderweitige Verwendung hat mit schriftlichem Gesuch begründet und mit allen vorgesehenen Nutzungsarten benannt an rechtliches@swissdrg.org zu erfolgen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.


Lokales Gruppieren

Die SwissDRG AG hat seit März 2017 ein neues, vereinfachtes Lizenzvertragsmodell. Dieses sieht nur noch zwei verschiedene Lizenzverträge vor, die zur Anwendung der stationären Tarifsysteme benötigt werden. Sie regeln die Lizenzierung der Grouper-Software, der Grouper-Spezifikationen sowie allfälliger Grouper-Software-Updates

 

Die Anwender der stationären Tarifsysteme können durch den Abschluss eines Linzenvertrages für Anwender eine einfache und nicht übertragbare Lizenz für die Grouper-Software, die Grouper-Spezifikationen und allfällige Grouper-Software-Updates erhalten.

PDF: Vertragsmodell für Anwender

Stand: März 2024

 

Die spezialisierten IT-Unternehmen können einen Lizenz- und Supportvertrag abschliessen, durch welchen sie IT-Partner der SwissDRG AG werden. Sie können die Grouper-Software in eigene Anwendungen mit zusätzlichen Funktionen (sog. Endsoftware) integrieren und diese nach den Bestimmungen des Lizenz- und Supportvertrages an Anwender der stationären Tarifsysteme lizenzieren.

Als IT-Partner eignen sich diejenigen spezialisierten IT-Unternehmen, welche über eine GmbH oder AG in der Schweiz oder Liechtenstein verfügen, sowie konkrete Vereinbarungen mit Tarif-Anwendern in der Schweiz vorweisen können.

PDF: Vertragsmodell für IT-Partner

Stand: März 2024

 

Die IT-Partner für den SwissDRG AG Grouper

Liste der lizenzierten IT-Partner