Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Nutzungsbedingungen


Alle Inhalte der SwissDRG, TARPSY und ST Reha Systeme, mitsamt des Groupers und insbesondere der Spezifikationen, sind urheberrechtlich geschützt. Durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen.


Jegliches Vervielfältigen und Verbreiten aller Inhalte der SwissDRG, TARPSY und/oder ST Reha Systeme, insbesondere der Spezifikationen, hat mit urheberrechtlicher Deklaration zu erfolgen. Die anderweitige Verwendung hat mit schriftlichem Gesuch begründet und mit allen vorgesehenen Nutzungsarten benannt an rechtliches@swissdrg.org zu erfolgen.


Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.


Jegliche Verwendung, Nutzung und Anwendung der Systeme in ihrer Gesamtheit und in ihren Einzelteilen ist beschränkt auf das Gebiet der Schweiz und das Gebiet Liechtenstein. Die Nutzung der Systeme mitsamt deren Inhalte ausserhalb dieser Gebiete ist untersagt.


Nein. Die SwissDRG AG ist aufgrund ihrer Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe an gewisse gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Lizenzverträge wurden dementsprechend durch den Verwaltungsrat der SwissDRG AG beschlossen und genehmigt. Dies bedeutet, dass jeder Vertrag ohne weitere Korrekturen mit allen Vertragspartnern zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen wird, so dass wir auf keine individuellen Vereinbarungen eingehen können.


Nein. Den IT-Partnern sowie den Anwendern des stationären Tarifsystems ist es untersagt, die von der SwissDRG AG zur Verfügung gestellte Grouper-Software, die Grouper-Software-Updates und die anwendbaren Spezifikationen zu ändern, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln oder sonst wie anzupassen.



Nutzungsbedingungen für Anwender


Bei den Anwendern der stationären Tarifsysteme handelt es sich um Endanwender (Spital, Versicherer oder Kanton) oder um weitere Anwender des stationären Tarifsystems, welche Aufgaben wahrnehmen, für welche die Anwendung der Grouper-Software (inkl. der Spezifikationen) notwendig sind und die der Unterstützung der Endanwender im Zusammenhang mit dem stationären Tarifsystem dienen.

Um einen Zugriff zur Gruppierung notwendige Grouper-Software, allfällige Grouper-Software-Updates und die anwendbaren Spezifikationen zu erhalten, wenden Sie sich mit Ihrem begründeten Interesse schriftlich an: rechtliches@swissdrg.org.


Die Anwender des stationären Tarifsystems können die zur Gruppierung notwendige Grouper-Software, allfällige Grouper-Software-Updates und die jeweils anwendbaren Spezifikationen selbstständig in die eigenen IT-Systeme integrieren. Alternativ können Anwender die Grouper-Software von einem lizenzierten IT-Partner integriert in Anwendungen mit zusätzlichen Funktionen und gegebenenfalls auch integriert in komplette Endsoftware-Systeme beziehen.


Für die Anwender des stationären Tarifsystems ist der Bezug der notwendigen Grouper-Software, der Grouper-Software-Updates und der jeweils anwendbaren Spezifikationen unentgeltlich. Dies gilt nur insofern, als sich die Anwendung des stationären Tarifsystems nicht im Bereich der IT-Unternehmen befindet (s. nachfolgend).



Nutzungsbedingungen für IT-Partner


Als IT-Partner eignen sich spezialisierten IT-Unternehmen, welche über eine GmbH oder AG in der Schweiz oder Liechtenstein verfügen, sowie konkrete Vereinbarungen mit Tarif-Anwendern in der Schweiz vorweisen können.

Um einen Zugriff zur Gruppierung notwendige Grouper-Software, allfällige Grouper-Software-Updates und die anwendbaren Spezifikationen zu erhalten, wenden Sie sich mit Ihrem begründeten Interesse schriftlich an: rechtliches@swissdrg.org.


Die dem IT-Partner zur Verfügung gestellte Grouper-Software umfasst einzig eine Programmbibliothek. Mit dieser Programmbibliothek kann eine vorhandene Spezifikation auf einen Patientendatensatz angewendet werden. Aus der resultierenden Fallgruppe sowie unter Anwendung des Fallgruppenkatalogs und der Abrechnungsregeln berechnet die Grouper-Software ein effektives Kostengewicht.

Die Lizenz umfasst das Recht, die Grouper-Software, die Grouper-Software-Updates sowie die anwendbaren Spezifikationen bis zur Beendigung des vorliegenden Lizenz- und Supportvertrages zur Analyse und Abrechnung Schweizer und/oder Liechtensteiner Patientendaten (d.h. Patientendaten, die auf dem Staatsgebiet der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein erstellt worden sind) zu verwenden und in andere Anwendungen mit zusätzlichen Funktionen zu integrieren (Herstellung der Endsoftware). IT-Partner sind im Rahmen der vertragsgemässen Nutzung befugt, ggf. erforderliche Kopien der Grouper-Software, der Grouper-Software-Updates sowie der anwendbaren Spezifikationen für Arbeits- und Sicherungszwecke zu erstellen.

Den IT-Partnern ist es untersagt, die von der SwissDRG AG zur Verfügung gestellte Grouper-Software, die Grouper-Software-Updates und die anwendbaren Spezifikationen zu ändern, zu bearbeiten, weiterzuentwickeln oder sonst wie anzupassen.


Sofern die Grouper-Software der SwissDRG AG in eigene Anwendungen mit zusätzlichen Funktionen integriert wurde und sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann die sogenannte Endsoftware an Anwender des stationären Tarifsystems mittels Unterlizenz angeboten werden.

1) Potentielle Kunden müssen Anwender des schweizerischen stationären Tarifsystems sein (s. zuvor). IT-Partner sind verpflichtet, vor jeder Unterlizenzierung zu prüfen, ob die an der Unterlizenzierung interessierten Personen unter die Definition des Anwenders des stationären Tarifsystems fallen.


2) Vor Abschluss des ersten Unterlizenzvertrages hat die IT-Partner der SwissDRG AG ein Unterlizenzvertragsmuster zuzusenden. Die SwissDRG AG überprüft, ob die nach Lizenzvertrag vorausgesetzten Passagen im Unterlizenzvertrag übernommen wurden. Diese Passagen beinhalten Anwendungseinschränkungen und sind zwingend.


Die standardisierten Lizenzgebühren für IT-Partner sind abhängig von der Mitarbeiteranzahl des IT-Unternehmens. Als Mitarbeiter gelten dabei alle im IT-Unternehmen angestellten Personen.