Unterlagen
PDF: Dokumentation zur SwissDRG AG Erhebung 2027 (Daten 2026)
Stand: 18. Dezember 2025
Bitte beachten Sie, dass auch die Datenerhebung 2027 (Daten 2026) nach SpiGes an die SwissDRG AG via separate Erhebungsplattform der SwissDRG AG läuft. Im Vergleich zur SpiGes-Erhebung des BFS gelten einige Unterschiede, welche nachfolgend zusammenfassend erläutert werden:
- Die Datenlieferung an die SwissDRG AG muss zwingend auf Ebene der BUR-Nr. GESV erfolgen.
- Keine Teillieferungen erlaubt: Aufgrund der von der SwissDRG AG durchgeführten Plausibilitätsprüfungen ist es nicht möglich, einzelne Tabellen separat zu liefern. Die Plausibilitätsprüfungen benötigen immer einen gesamten Datensatz, weshalb keine Teillieferungen erlaubt sind.
Dies impliziert auch, dass alle verpflichtenden Tabellen im Datensatz enthalten sein müssen, damit eine Lieferung validiert und schlussendlich akzeptiert werden kann. Beim BFS müssen in der Initiallieferung nicht alle Tabellen enthalten sein, es können auch Tabellen nachgeliefert werden. Bei der Datenlieferung an die SwissDRG AG ist dies nicht möglich. - AHV-Nummern im Identifikatoren-File: Aus rechtlichen Gründen sind der SwissDRG AG keine AHV-Nummern zu übermitteln, weshalb die AHV-Nummer durch die Nummer 9999999999999 (13x9) zu ersetzen ist oder leer gelassen wird. Ist die Nummer im Feld der AHV-Nummer nicht 9999999999999 oder leer, wird der Upload abgebrochen.
Reihenfolge der Tabellen und Elemente: Die Reihenfolge der Elemente/Tabellen in der Datei müssen der SpiGes-Definition entsprechen. Eine anderweitige Anordnung kann nicht verarbeitet werden.
Für Spitäler mit Datenlieferungen mehrerer Tarifstrukturen: Aufgrund unterschiedlicher Fristen und Fragebögen müssen pro Tarifstruktur jeweils separate Datenlieferungen erfolgen. Die gelieferten Datensätze dürfen jedoch Fälle von verschiedenen Tarifstrukturen in einem File enthalten. Werden solche Datensätze hochgeladen, werden seitens SwissDRG AG nur jene Fälle pro Tarifstruktur importiert, die die entsprechenden Filterkriterien erfüllen.
Klassifikationen
Zur Kodierung der stationären medizinischen Leistungen in der Schweiz kommt die Operationsklassifikation CHOP sowie die Diagnosenklassifikation ICD-10 GM zur Anwendung. Die jeweils gültige Version der Klassifikationen wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) bekanntgegeben.
Die Klassifikationen sind sowohl online als auch per Printversion beim BFS verfügbar.
Weitere Informationen zur korrekten Anwendung der medizinischen Klassifikationen finden Sie hier.
Anwendung im Jahr 2026
- Link: Medizinisches Kodierungshandbuch Version 2026
- Link: Schweizerische Operationsklassifikation CHOP 2026
- Link: Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM Version 2024
- Link: Variablenliste SpiGes Erhebung V1.5
- Excel: Liste der hochteuren Medikamente/Substanzen 2026
Stand: 06. Januar 2026 - CSV: Liste der hochteuren Medikamente/Substanzen 2026
Stand: 06. Januar 2026 - PDF: Dokumentation EDV-Version 2026
Stand: 11. November 2025 - Excel: Technisches Begleitblatt 2026
Stand: 20. Januar 2026 - Excel: Änderungsdokumentation Liste der hochteuren Medikamente/Substanzen 2026
Stand: 06. Januar 2026 - PDF: Klarstellung zur Erfassung der Zusatzangabe
Stand: 02. Dezember 2025
Vorhergehende Versionen finden Sie im Ordner Archiv.
Artikelliste
Die Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Datenjahr 2026) definiert, in welcher Kostenkomponente Kosten für einzelne Produkte verrechnet werden müssen. Die Angaben sind verbindlich und mit den Kodierungsrichtlinien von REKOLE® abgestimmt.
Excel: Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Daten 2026)
Stand: 25. November 2025
Weiterführende Dokumente
- PDF: Eckwerte und Regeln zur Ermittlung der Anlagenutzungskosten (ANK)
Stand: 30. Mai 2013
- Relevante Beschlüsse der Fachkommission Rechnungswesen und Controlling (REK, H+)
- Beschlüsse des Verwaltungsrates der SwissDRG AG betreffend der Datenqualität finden Sie hier.