Erhebung 2026 (Daten 2025)

Unterlagen

 

Für das Datenjahr 2025 ist für die SwissDRG AG erstmalig nur eine Lieferung der Daten gemäss SpiGes-Variablenliste und dem zugehörigen XML-Format möglich. Diese Daten bilden auch die Grundlage zur Anwendung und Weiterentwicklung der SwissDRG-Tarifstruktur und ersetzen die zuvor vom BFS erhobene Medizinischen Statistik der Krankenhäuser.

 

Bitte beachten Sie, dass auch die Datenerhebung 2026 (Daten 2025) nach SpiGes an die SwissDRG AG via separate Erhebungsplattform der SwissDRG AG läuft. Im Vergleich zur SpiGes-Erhebung des BFS gelten einige Unterschiede, welche nachfolgend zusammenfassend erläutert werden:

  • Die Datenlieferung an die SwissDRG AG muss zwingend auf Ebene der BUR-Nr. GESV erfolgen.
  • Keine Teillieferungen erlaubt: Die Plausibilitätsprüfungen der SwissDRG AG benötigen
    einen vollständigen Datensatz. Alle verpflichtenden Tabellen müssen entsprechend im
    Datensatz enthalten sein, damit eine Lieferung validiert und akzeptiert werden kann. Beim
    BFS sind Nachlieferungen einzelner Tabellen möglich. Bei der SwissDRG AG ist dies
    ausgeschlossen.
  • AHV-Nummern im Identifikatoren-File: Aus rechtlichen Gründen darf die SwissDRG AG
    keine AHV-Nummern erhalten. Das Feld ist mit 9999999999999 auszufüllen oder leer zu
    lassen. Enthält das Feld einen anderen Wert, bricht der Upload ab.

Reihenfolge der Tabellen und Elemente: Die Reihenfolge der Elemente/Tabellen in der Datei müssen der SpiGes-Definition entsprechen. Eine anderweitige Anordnung kann nicht verarbeitet werden.

 

Für Spitäler mit Datenlieferungen mehrerer Tarifstrukturen: Aufgrund unterschiedlicher Fristen und Fragebögen müssen pro Tarifstruktur jeweils separate Datenlieferungen erfolgen. Die gelieferten Datensätze dürfen jedoch Fälle von verschiedenen Tarifstrukturen in einem File enthalten. Werden solche Datensätze hochgeladen, werden seitens SwissDRG AG nur jene Fälle pro Tarifstruktur importiert, die die entsprechenden Filterkriterien erfüllen. 

 

Klassifikationen
Zur Kodierung der stationären medizinischen Leistungen in der Schweiz kommt die Operationsklassifikation CHOP sowie die Diagnosenklassifikation ICD-10 GM zur Anwendung. Die jeweils gültige Version der Klassifikationen wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) bekanntgegeben.
Die Klassifikationen sind sowohl online als auch per Printversion beim BFS verfügbar.
Weitere Informationen zur korrekten Anwendung der medizinischen Klassifikationen finden Sie hier.

 

Anwendung im Jahr 2025

Vorhergehende Versionen finden Sie im Ordner Archiv.

 

Artikelliste
Die Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Datenjahr 2025) definiert, in welcher Kostenkomponente Kosten für einzelne Produkte verrechnet werden müssen. Die Angaben sind verbindlich und mit den Kodierungsrichtlinien von REKOLE® abgestimmt.

Excel: Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Daten 2025)

Stand: 28. November 2024

 

Weiterführende Dokumente