Regeln und Definitionen

Die Abrechnungsregeln definieren grundlegende Aspekte für die Anwendung sowie die Fallabrechnung unter TARPSY.

 

Anfragen zu den Anwendungsregeln sind direkt an die Partnerorganisationen der SwissDRG AG (H+, santésuisse, GDK, FMH, MTK/ZMT) zu richten.

 

Anwendungsregeln gültig ab 2023

PDF:

Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2022)

Stand: 20. Juni 2022

Änderungsdokumentation

Stand: 20. Juni 2022

 

Klarstellungen und Fallbeispiele werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in Folgeversionen publiziert.

PDF:

Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.7

Stand: 08. Dezember 2022

Änderungsdokumentation Version 4.6 auf Version 4.7

Stand: 08. Dezember 2022

 

Anwendungsregeln gültig ab 2022

PDF:

Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2021)

Stand: 29. Oktober 2021

Änderungsdokumentation

Stand: 29. Oktober 2021


In den "Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY" gültig ab 01. Januar 2022 wurde unter Absatz "2.1.3 ST Reha" folgende redaktionelle Anpassung vorgenommen:

"Für eine Abrechnung der Frührehabilitation oder der Paraplegiologie unter SwissDRG wird zwischen der Akut- und der Rehabilitationsphase kein Fallsplit vorgenommen. Der gesamte Fall muss über SwissDRG abgerechnet werden."

 

PDF:

Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2021)

Stand: 11. Juni 2021

Änderungsdokumentation

Stand: 11. Juni 2021

 

Klarstellungen und Fallbeispiele werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in Folgeversionen publiziert.

PDF:

Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.6

Stand: 17. Mai 2022

Änderungsdokumentation Version 4.5 auf Version 4.6

Stand: 17. Mai 2022

 

Antrag zur Anpassung der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY

Anträge zur Klarstellung oder Änderung der Anwendermodalitäten werden nur mit Bezug auf die in diesem Jahr gültigen Anwendungsregeln entgegengenommen.

Word: Antragsformular zur Anpassung der Anwendungsmodalitäten

Stand: 15. Januar 2020