Die Abrechnungsregeln definieren grundlegende Aspekte für die Anwendung sowie die Fallabrechnung unter TARPSY.
Anfragen zu den Anwendungsregeln sind direkt an die Partnerorganisationen der SwissDRG AG (H+, santésuisse, GDK, FMH, MTK/ZMT) zu richten.
Anwendungsregeln gültig ab 2020
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Juni/2019)
Stand: 14. Juni 2019
Änderungsdokumentation Version März/2018 auf Version Juni/2019
Stand: 14. Juni 2019
Klarstellungen und Fallbeispiele werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in Folgeversionen publiziert.
Aktuell gültige Version
Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.5
Stand: 06. Juli 2020
Änderungsdokumentation Version 4.4 auf Version 4.5
Stand: 06. Juli 2020
Vorversion
PDF:
Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.4Stand: 15. November 2019
Änderungsdokumentation Version 4.3 auf Version 4.4
Stand: 15. November 2019
Anwendungsregeln gültig ab 2019
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY (März/2018)
Stand: 12. März 2018
Änderungsdokumentation Version Dezember/2016 auf Version März/2018
Stand: 12. März 2018
Übergangsregelung für die Einführungsjahre 2018 und 2019
Für die Berechnung der abrechenbaren Pflegetage wurde im Tarifstrukturvertrag TARPSY eine Übergangsregelung definiert. Es handelt sich dabei um eine Abmachung zwischen den Tarifpartnern. Entsprechend betrifft diese Übergangsregelung weder den Grouper noch die Erfassung/Lieferung der TARPSY Daten.
PDF: Beispiele für die Berechnung der abrechenbaren Pflegetage unter TARPSYStand: 11. Juli 2017
Antrag zur Anpassung der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY
Anträge zur Klarstellung oder Änderung der Anwendermodalitäten werden nur mit Bezug auf die in diesem Jahr gültigen Anwendungsregeln entgegengenommen.
Word: Antragsformular zur Anpassung der Anwendungsmodalitäten
Stand: 15. Januar 2020