SwissDRG

SwissDRG AG Newsletter Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren

Auf unserer Webseite finden Sie folgende neue Inhalte:


Antragsverfahren

Das Formular für das SwissDRG Antragsverfahren 2020 ist seit dem 04. Mai 2020 zur Bearbeitung freigeschaltet. Die Anträge können anschliessend vom 08. Juni 2020 bis 17. Juli 2020 eingereicht werden.


Aktualisierung zur Publikation vom 10. März "Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19"

Für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- "Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage" bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger ist das Mindestmerkmal d) wie folgt anzupassen:

d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, solange es aufgrund klinischer Kriterien erforderlich ist. Ein negativer Abstrich, der besagt, dass der SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar ist, wird nicht vorgeschrieben.

Weitere aktuelle oder künftige Aktualisierungen finden Sie auf unserer Website.


Klarstellung

Klarstellung zum Dokument "Offizielle Kommunikation 2020 Nr. 2 Kodierung COVID-19", herausgegeben durch das BFS im April 2020. Für die Kodierung ist, in enger Absprache mit dem BFS, wie folgt vorzugehen.


Überarbeitung des Faktenblatts zur Kostenübernahme

Das BAG hat das Faktenblatt zur Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19 Pandemie überarbeitet. Dieses finden Sie hier.


Mit freundlichen Grüssen

Die Redaktion