Aktualisierung zur Publikation vom 10. März "Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19"
Für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- "Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage" bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger ist das Mindestmerkmal d) wie folgt anzupassen: d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, solange es aufgrund klinischer Kriterien erforderlich ist. Ein negativer Abstrich, der besagt, dass der SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar ist, wird nicht vorgeschrieben. Weitere aktuelle oder künftige Aktualisierungen finden Sie auf unserer Website. |