Stationäre Leistungen: Bundesrat genehmigt aktualisierte Tarifstrukturen

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die aktualisierten Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY genehmigt. SwissDRG regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und in Geburtshäusern, TARPSY im Bereich der psychiatrischen Behandlungen. Die beiden Tarifstrukturen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entschädigt werden. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Anzahl der Fallgruppen mit der neuen Version 8.0 im Jahr 2019 insgesamt stabil.

Erneut erhöht hat sich die Anzahl der Zusatzentgelte. Mit diesen werden gewisse spezielle und kostenintensive Leistungen vergütet, die die Spitäler erbringen. Wenn sich beispielsweise Hämophilie-Patienten (Bluter) im Spital einer Blinddarmoperation unterziehen müssen, brauchen sie zusätzlich zu den üblichen Leistungen bei einer solchen Operation bestimmte teure Arzneimittel. Zusatzentgelte kommen sowohl in der Erwachsenen- wie auch in der Kindermedizin zur Anwendung.

Der Bundesrat hat auch die Tarifstruktur TARPSY für das Jahr 2019 genehmigt. Mit TARPSY werden stationäre psychiatrische Behandlungen mit leistungsbezogenen Tagespauschalen durch die OKP vergütet. Neu werden auch die Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in allen Fällen über TARPSY vergütet. Die Zusatzentgelte der Tarifstruktur SwissDRG kommen auch bei der Tarifstruktur TARPSY zur Anwendung.

Vergütung der stationären Spitalbehandlungen mit DRG und TARPSY
Das DRG-System (Diagnosis Related Groups) für den akutsomatischen Bereich wurde im Jahr 2012 eingeführt. Dabei werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst (z.B. Blinddarmoperationen von Kindern), die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Jede Hospitalisierung wird aufgrund der Diagnose und der Behandlung einer solchen Fallgruppe (DRG) zugeordnet. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch. Für jede Fallgruppe wird ein sogenanntes Kostengewicht (Cost-Weight) errechnet. Dieses Kostengewicht bildet die Schwere eines Falles ab. Multipliziert man das Kostengewicht mit dem verhandelten Basispreis (Base rate), ergibt sich daraus die leistungsbezogene Fallpauschale. Der Basispreis ist eine Art Durchschnittswert für stationäre Behandlungen in einem bestimmten Spital; seine Höhe variiert je nach Spital.

Die Tarifstruktur TARPSY wurde am 1. Januar 2018 nach dem Vorbild von DRG eingeführt. Das System der leistungsbezogenen Pauschalen wurde im stationären psychiatrischen Bereich in Form von leistungsbezogenen Tagespauschalen umgesetzt. Für die Rechnungsstellung gelten dieselben Bestimmungen wie bei DRG. Während den ersten zwei Jahren nach der Einführung von TARPSY wird ein Monitoring durchgeführt. Falls notwendig können Korrekturmassnahmen ergriffen werden, damit die Einführung von TARPSY kostenneutral ausfällt.


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