Entwicklungsprozess

Die SwissDRG AG als Organisation der Leistungserbringer, der Versicherer und der Kantone setzt ihren gesetzlichen Auftrag zur Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie zur Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen in den Spitälern um. Grundlage für diese Arbeiten sind die fallbezogenen Kosten- und Leistungsdaten der Schweizer Spitäler.


Die Tarifstruktur inklusive der vom Gesetzgeber vorgegebenen Begleitmassnahmen muss zunächst vom Bundesrat genehmigt werden. Die Tarifpartner, Spitäler und Versicherer handeln die kantonalen Tarifverträge aus und definieren darin die Höhe des Basispreises. Die kantonalen Tarifverträge bedürfen der Genehmigung durch die Kantone.

Der Entwicklungsprozess der Tarifstrukturen ist in dem folgenden Schaubild zusammengefasst.

#

Geschichte der SwissDRG AG

  • 01. Januar 2022 schweizweite, tarifwirksame Einführung der Tarifstruktur ST Reha
  • 01. Januar 2018 schweizweite, tarifwirksame Einführung der Tarifstruktur TARPSY
  • 01. Januar 2012 schweizweite, tarifwirksame Einführung der Tarifstruktur SwissDRG
  • 09. Juli 2009 Gesuch zur Genehmigung der Tarifstruktur beim Bundesrat
  • 18. Januar 2008 Gründung SwissDRG AG
  • 2005 Entscheid zur Einführung der Fallpauschalen auf Basis G-DRG
  • 2004 Gründung Verein SwissDRG
  • 2003 Beschluss zur Lancierung von SwissDRG