Unterlagen
PDF: Dokumentation zur ST Reha Erhebung 2022 (Daten 2021)
Stand: 16. März 2022
Achtung: Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben zur Erhebung des ADL gemäss CHOP Katalog 2021.
Excel: Detailerhebung ST Reha 2022 (Daten 2021)
Stand: 28. Februar 2022
PDF: Fragebogen ST Reha Daten 2021
Stand: 01. März 2022
Fristen Datenerhebung 2022
- Die Daten werden vom 01. März 2022 bis zum 15. Mai 2022 geliefert.
- Die Detailerhebung wird vom 01. März 2022 bis zum 15. Mai 2022 geliefert.
- Das Lieferfenster wird zu Testzwecken bereits am 01. Februar 2022 geöffnet. Wir weisen aber darauf hin, dass es sich hierbei um eine Testlieferung handelt und folglich nach dem 01. März 2022 nochmals geliefert werden muss. Weiter kann es im Februar auch noch zu Anpassungen kommen.
Die Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Datenjahr 2021) definiert, in welcher Kostenkomponente Kosten für einzelne Produkte verrechnet werden müssen. Die Angaben sind verbindlich und mit den Kodierungsrichtlinien von REKOLE® abgestimmt.
Excel: Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung Daten 2021
Stand: 30. November 2020
Anwendungsregeln gültig ab 2019
Bei den folgenden Regeln und Definition zur Fallabrechnung unter ST Reha handelt es sich um ein Arbeitsdokument zur Anwendung ab dem Jahr 2019. Änderungen und Ergänzungen für die Anwendung im Abrechnungsjahr können sich noch ergeben.
PDF: Arbeitsdokument Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha
Stand: 31. Oktober 2018
Ab Genehmigung der ST Reha 1.0 mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2022 befindet sich das finale Dokument hier.
Antrag zur Anpassung der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha
Anträge zur Klarstellung oder Änderung der Anwendermodalitäten werden nur mit Bezug auf die in diesem Jahr gültigen Anwendungsregeln entgegengenommen.
Word: Antragsformular zur Anpassung der Anwendungsmodalitäten
Stand: 15. Januar 2020
Analogiekodierung gültig ab 2019 für alle Fälle im Anwendungsbereich ST Reha.
Leistungsbereiche ST Reha
Die Zuteilung der Fälle der stationären Rehabilitation zu den vier definierten ST Reha Leistungsbereichen wird für das Datenjahr 2021 über CHOP Kodes in der unteren Tabelle erreicht.
Zu beachten ist, dass die folgenden Fälle im entsprechenden Leistungsbereich zu erfassen sind:
- Paraplegiologische Fälle -> Leistungsbereich I: Nervensystem-Funktionseinschränkung
- Geriatrische Fälle -> Leistungsbereich IV: Andere Funktionseinschränkung
- Muskuloskelettale Fälle -> Leistungsbereich IV: Andere Funktionseinschränkung
Diese CHOP Kodes sollen auch dann erfasst werden, wenn die Mindestanforderungen der Reha-spezifischen CHOP Kodes (Basisleistungen in der Rehabilitation, BA.* gemäss BFS CHOP Katalog 2021) nicht erfüllt werden können. Damit soll die Zuteilung der Fälle zu den Leistungsbereichen sichergestellt werden.
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Einer dieser Codes ist somit für jeden Fall der stationären Rehabilitation ausschliesslich gemäss des hier definierten Zwecks zu verwenden.
Informationen zu abgeschlossenen Erhebungen finden Sie hier.