SwissDRG System 12.0/2023
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 10. September 2021 beschlossen, keine neue Version von SwissDRG auf den Daten 2020 zu entwickeln. Der Verwaltungsrat begründet seinen Beschluss mit dem Umstand, dass die Daten des Jahres 2020 Veränderungen aufweisen, die sich ausserhalb der üblichen Schwankungen bewegen. Die fehlende Abgrenzung zwischen COVID-bedingten und davon unabhängigen Kostenveränderungen würde zu Verzerrungen in der Tarifstruktur führen. Ebenfalls zeigten Untersuchungen zur Relation der Vergütungssituation von COVID-Fällen zu den nicht-COVID-Fällen keine systematische Unterdeckung der Covid-Fallgruppe. Deshalb ergibt sich keine Notwendigkeit für dringliche Anpassungen in der Vergütungssituation der COVID-Fälle. Die Weiterentwicklung der SwissDRG Tarifstruktur wird mit den Daten 2019 fortgesetzt und eine Version 12.0 kalkuliert inklusive einer Zusatzentgeltbewertung basierend auf den gelieferten Detailerhebungen der Daten 2020. |