Paraplegiologie und FrührehabilitationDer Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat in seiner Sitzung vom 11. März 2022 beschlossen, dass die Fälle der Paraplegiologie (gemäss CHOP 93.87.*) und der Frührehabilitation (gemäss CHOP 93.86.* und 93.8C.1*) ausschliesslich dem Anwendungsbereich der SwissDRG zugeordnet werden. Gleichzeitig unterstützt der Verwaltungsrat die Entwicklung eines CHOP Kodes zur Abbildung der überwachungspflichtigen Rehabilitation mit zukünftiger Zuordnung in die Tarifstruktur ST Reha. Die AG Falldefinition wird beauftragt, die Dokumente «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha» sowie «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY» für die Gültigkeit ab 2024 entsprechend anzupassen. |