SwissDRG

ST Reha Newsletter Oktober 2025

Sehr geehrte Damen und Herren 

Gerne informieren wir Sie über den neuesten Stand zu ST Reha:


Unterjährige Datenprüfung ST Reha 2025 (Daten 2025)

Die unterjährige Datenprüfung ST Reha 2025 findet vom 13. Oktober 2025 bis 21. November 2025 statt. Diese ermöglicht es den Spitälern, die Daten des laufenden Jahres zu testen und sich somit auf die effektive Datenlieferung im Frühjahr 2026 vorzubereiten. Weitere Informationen finden Sie hier.


SwissDRG AG / SpiGes

Das BFS und die SwissDRG AG sind im engen Austausch, um die Datenerhebungen zu koordinieren und für die Spitäler effizienter zu gestalten. Derzeit ist eine vollständige Integration der beiden Erhebungen nicht möglich. Die SwissDRG AG und das BFS arbeiten an der Vereinheitlichung des Datensatzes, des Erhebungskanals und der Erhebungen längerfristig insgesamt. Die Spitäler müssen ihre Daten entsprechend bis auf weiteres sowohl an die SwissDRG AG als auch ans BFS liefern.


Erhebung der Anlagenutzungskosten (ANK) nach VKL ab dem Datenjahr 2027 

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren vergangener Tarifstrukturversionen wurde die SwissDRG AG vom Bundesrat aufgefordert, die ANK zukünftig nach VKL zu bewerten. In Zusammenarbeit mit H+ führte die SwissDRG AG für das Datenjahr 2023 eine Doppelerhebung (Erhebung der ANK sowohl nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als auch nach VKL) als Grundlage für eine Vergleichsanalyse durch. Dabei zeigte sich, dass eine Umstellung auf VKL keine negativen Einflüssen auf die Tarifstrukturen haben wird. In Absprache mit der Fachgruppe REKOLE sowie dem Verwaltungsrat der SwissDRG AG wurde die Erhebung der ANK nach VKL ab dem Datenjahr 2027 gutgeheissen. Diese Umstellung wird ebenfalls in der SpiGes-Erhebung entsprechend umgesetzt werden (gemäss Beschluss der Fachkommission SpiGes). 
Bitte übermitteln Sie die fallbezogen ANK ab dem Datenjahr 2027 ausschliesslich im VKL Format.


Anpassung der BA.X0 im CHOP-Katalog 2026

Die Regeln zur Erfassung der BA.X0 wurden im CHOP-Katalog 2026 angepasst:
«Dieser Kode ist zu verwenden bei Rehabilitationsaufenthalten bis 6 Tage (d.h. von weniger als 7 Tagen). Dies unabhängig von den geleisteten Therapieminuten oder dem Austrittsgrund. Es erfolgt keine Hochrechnung der Therapieminuten auf die Woche zur Erfassung eines anderen Kodes der Kategorie BA.-.»


Freundliche Grüsse 
Die Redaktion 
reha@swissdrg.org