SwissDRG

SwissDRG AG Newsletter März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren

Auf unserer Webseite finden Sie folgende neue Inhalte:


Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19

Damit die zunehmenden akut-stationären Behandlungen aufgrund einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus Sars-CoV-2 in den Spitälern kodiert und mittels Fallpauschalen schweizweit einheitlich vergütet werden können, hat die SwissDRG AG eine Empfehlung zur sachgerechten Abbildung dieser Fälle in der Version 9.0 der Tarifstruktur SwissDRG erarbeitet. Das BAG unterstützt die von der SwissDRG AG unterbreitete Empfehlung, welche ein schweizweit einheitliches Vorgehen bei der Vergütung von stationären Behandlungen bei COVID-19-Patienten ermöglicht:

Gemäss der Kommunikation seitens WHO / DIMDI und BFS kann die COVID-19 Infektion, Coronavirus-Krankheit-2019 ab sofort spezifisch mit dem ICD Kode U07.1 kodiert werden (DIMDI).

Um eine sachgerechte Abbildung der Fälle im DRG-System zu erlauben, darf der CHOP Kode 93.59.5-Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage ab sofort ebenfalls für die Komplexbehandlung bei nachgewiesener Besiedlung oder Infektion mit dem COVID-19 Erreger kodiert werden, sofern die weiteren Mindestmerkmale dieses CHOP Kodes erfüllt sind.
Bisher darf dieser Kode nur bei den multiresistenten Erregern ICD Kodes U80 - U82 zur Anwendung kommen.


Zugleich ist folgendes zu beachten:

Klarstellung zum Zusatzentgelt Sonderisolierstation

Die Abrechenbarkeit des Zusatzentgeltes ZE-2020-155 «Sonderisolierstation» erfordert bestimmte bauliche und betriebliche Voraussetzungen. Das beinhaltet unter anderem aktive autarke raumlufttechnische Anlagen mit aktiven Unterdruckstufen, Partikelfiltern für die Abluft und besondere Dekontaminationsmassnahmen sowie ein «strict barrier nursing». Des Weiteren gelten die im Fallpauschalenkatalog SwissDRG 9.0/2020 zu diesem Zusatzentgelt genannten «Einschränkungen zur Abrechenbarkeit» bezüglich der zu behandelnden Erreger.
Das Corona-Virus Sars-CoV-2 gehört nicht zu diesen Erregern.


Diese Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite unter Hinweise zur Leistungserfassung.


Mit freundlichen Grüssen

Die Redaktion