SwissDRG

ST Reha Newsletter September 2019

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne informieren wir Sie über den neuesten Stand zu ST Reha:


Antragsverfahren

Über das Antragsverfahren können konkrete Anträge zur Weiter-/Entwicklung von ST Reha eingereicht werden. Die Anträge werden datengestützt auf der Grundlage der Falldaten geprüft. Diese Daten sind mit den entsprechenden CHOP und ICD-10-GM Kodes kodiert. Über eine Umsetzung der einzelnen Anträge entscheidet die SwissDRG AG im Rahmen der Entwicklungsarbeiten von ST Reha.

Im Rahmen der Antragsstellung können unterschiedliche Anträge an die SwissDRG AG gestellt werden. Anträge sollten so konkret wie möglich formuliert werden, damit eine datengestützte Prüfung möglich ist. Beachten Sie die angeforderten Mindestkriterien. Eine Anleitung mit Erklärungen zu den einzelnen Themen finden Sie hier.

Bis dato war die Antragsstellung jederzeit möglich. Hinsichtlich der voraussichtlichen Einführung von ST Reha ab dem 1. Januar 2022 wird das Antragsverfahren ab 2020 ähnlich zur Tarifstruktur TARPSY befristet. Das heisst ab Mitte November 2019 können keine Anträge gestellt werden. Detailliertere Informationen zu den Fristen in 2020 erhalten Sie in den kommenden Monaten.


Freundliche Grüsse
Die Redaktion
reha@swissdrg.org