SwissDRG

ST Reha Newsletter September 2017

Datenerhebungsunterlagen 2018 – Wichtige Änderungen!

Die Vorgaben zur Datenerhebung 2018 werden Ende September 2017 auf der Webseite der SwissDRG AG aufgeschaltet. Folgende, wichtige Änderungen sind bereits jetzt bekannt:

Medizinische Statistik

Erhebung Patientengruppen-Zusatzdaten (MD)

Aufgrund der Abbildung sämtlicher gruppierungsrelevanter Assessments im CHOP Code als auch der Absicht, Zusatzentgelte über CHOP Codes definieren zu können, ist eine Erhebung des MD-Datensatzes unumgänglich. Dieser umfasst neben den erweiterten Feldern für CHOP Codes auch die Codierung aller relevanten Diagnosen sowie der verabreichten Medikamente pro Fall.

Anpassung Format Minimaldaten (MB)

Durch die Erhebung des MD-Datensatzes wird das zusätzliche, ausserhalb der Definition des BFS dokumentierte Feld 51 FID überflüssig und damit gestrichen.

Fallkostendatei

Einführung neuer Fallkostendatei (Übergangsfrist)

Für die Akutsomatik wurde auf 2017 in zwei Etappen ein neues Format der Fallkostendatei eingeführt, um den verschiedenen Änderungen am REKOLE© Kostenträgerausweis Rechnung tragen zu können. Damit genügend Zeit zur Umsetzung bleibt, ist die Umstellung auf das neue Format erst für 2019 verbindlich.

RE-Datensatz

Anpassung Datenformat

Die Erhebung der Beteiligung eines Facharztes für Geriatrie bzw. Pädiatrie wird aufgehoben. Damit es keine unnötige Anpassung am Datenformat gibt, müssen die Felder neu leergelassen werden.

Zusatzdatenerhebung

Erhebung Medikamente über die Medizinische Statistik

Aufgrund der erwähnten neuen Erhebung der Medikamente im Rahmen der Medizinischen Statistik ist deren Erhebung mittels Zusatzdatenerhebung nicht mehr notwendig.

Freundliche Grüsse

Nadine Juvet
ST Reha
SwissDRG AG
reha@swissdrg.org