Die Abrechnungsregeln definieren grundlegende Aspekte für die Anwendung sowie die Fallabrechnung unter SwissDRG.
Anwendungsregeln gültig ab 2022
PDF:
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2021)
Stand: 29. Oktober 2021
Stand: 29. Oktober 2021
In den "Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY" gültig ab 01. Januar 2022 wurde unter Absatz "2.1.3 ST Reha" folgende redaktionelle Anpassung vorgenommen:
"Für eine Abrechnung der Frührehabilitation oder der Paraplegiologie unter SwissDRG wird zwischen der Akut- und der Rehabilitationsphase kein Fallsplit vorgenommen. Der gesamte Fall muss über SwissDRG abgerechnet werden."
PDF:
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2021)
Stand: 11. Juni 2021
Stand: 11. Juni 2021
Klarstellungen und Fallbeispiele werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in Folgeversionen publiziert.
Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.6
Stand: 17. Mai 2022
Änderungsdokumentation Version 4.5 auf Version 4.6
Stand: 17. Mai 2022
Anträge zur Klarstellung oder Änderung der Anwendermodalitäten werden nur mit Bezug auf die in diesem Jahr gültigen Anwendungsregeln entgegengenommen.
Word: Antragsformular zur Anpassung der Anwendungsmodalitäten
Stand: 15. Januar 2020