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SwissDRG System 0.2

Bundesrat genehmigt Tarifstruktur SwissDRG 0.2
Der Bundesrat hat die SwissDRG Tarifstruktur Version 0.2 inklusive der Anwendungsmodalitäten genehmigt. Die im Jahr 2012 erstmals zur Anwendung gelangende SwissDRG-Version 1.0 wird dem Bundesrat ebenfalls zur Genehmigung vorgelegt. Nähere Informationen finden Sie hier.



Definitionshandbuch SwissDRG 0.2:

Im Definitionshandbuch ist das Zuordnungsverfahren der Falldaten zu einer DRG beschrieben.


- Band 1 (DRGs A01A-F96Z)
- Band 2 (DRGs G01Z-I98Z)
- Band 3 (DRGs J01Z-P67D)

- Band 4 (DRGs Q01Z-Z66Z)

- Band 5 Anhänge



Fallpauschalenkatalog:


Fallpauschalenkatalog SwissDRG 0.2


Der Fallpauschalenkatalog gibt Auskunft über die relativen Bewertungen der DRGs (Kostengewichte) sowie über allfällige Zu- und Abschläge. Bei der Anwendung des Fallpauschalenkatalogs sind die „Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG“ zu beachten.

Grouper 0.2

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