Bundesrat genehmigt Tarifstruktur SwissDRG 0.2 Der
Bundesrat hat die SwissDRG Tarifstruktur Version 0.2 inklusive der
Anwendungsmodalitäten genehmigt. Die im Jahr 2012 erstmals zur Anwendung
gelangende SwissDRG-Version 1.0 wird dem Bundesrat ebenfalls zur
Genehmigung vorgelegt. Nähere Informationen finden Sie
hier.
Definitionshandbuch SwissDRG 0.2:
Im Definitionshandbuch ist das Zuordnungsverfahren der Falldaten zu einer DRG beschrieben.
- Band 1 (DRGs A01A-F96Z)
- Band 2 (DRGs G01Z-I98Z)
- Band 3 (DRGs J01Z-P67D)
- Band 4 (DRGs Q01Z-Z66Z)
- Band 5 Anhänge
Fallpauschalenkatalog:
Fallpauschalenkatalog SwissDRG 0.2
Der Fallpauschalenkatalog gibt Auskunft über die relativen Bewertungen
der DRGs (Kostengewichte) sowie über allfällige Zu- und Abschläge. Bei
der Anwendung des Fallpauschalenkatalogs sind die „
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG“ zu beachten.
Grouper 0.2
zurück