Informationen zu SwissDRG
SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für
stationäre akutsomatische Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären
Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Beim
Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von
bestimmten Kriterien, wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und
Schweregrad, einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.
Die schweizweite, tarifwirksame Einführung von SwissDRG erfolgt am 1.
Januar 2012.
Breite Abstützung
Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege
des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG. Sie setzt den
Gesetzesauftrag um, den das Parlament im Dezember 2007 verabschiedet hat. Die
gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde am 18. Januar 2008 gegründet und ist
eine gemeinsame Institution der Leistungserbringer, der Versicherer und der
Kantone. Die breite Abstützung wird den unterschiedlichen Anforderungen und
Bedürfnissen an das neue Abgeltungssystem gerecht. Die SwissDRG AG und ihre
Partnerorganisationen setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die Einführung des
Fallpauschalen-Systems in der Schweiz erfolgreich und zum Vorteil für alle
Beteiligten umgesetzt wird.
Die SwissDRG-Informationsbroschüre "Basisinformationen
für Gesundheitsfachleute" steht für Sie als PDF zum Download
bereit. Druckexemplare können kostenlos per email
unter Angabe der Lieferadresse bestellt werden.
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