Prozess
Im Zuge des Antragsverfahrens 2008 wurden alle Anträge zunächst von der FMH gesammelt und en bloc an die SwissDRG AG weitergeleitet. Die Bearbeitung der Anträge durch die SwissDRG AG unterscheidet sich je nach Antragsart.
Die überwiegende Zahl der Anträge sind solche, die sich auf die schweizerische Prozedurenklassifikation CHOP beziehen. Diese wurden von der SwissDRG AG, mit Bezug auf die Vorteilhaftigkeit für das SwissDRG-System, kommentiert und sodann zur weiteren Bearbeitung dem Bundesamt für Statistik (BFS) übergeben. Anträge betreffend die Kodierregeln werden gemeinsam mit dem BFS bearbeitet. Solche Anträge, die sich auf die Diagnosenklassifikation ICD-10 beziehen, werden zur Bearbeitung an das zuständige Institut (DIMDI) weitergeleitet. Schliesslich werden Anträge die sich direkt auf das SwissDRG-System beziehen, durch die SwissDRG AG einer datengestützten Prüfung unterzogen.
Sollte sich bei der Bearbeitung eines Antrags herausstellen, dass notwendige Informationen zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit der beantragten Änderungen fehlen, so erfolgt eine Rücksprache mit dem Antragsteller. Gegebenenfalls kann dieser Antrag erst im darauf folgenden Verfahren berücksichtigt werden.
Nach Abschluss der Bearbeitungsphase wird jeder Antragsteller über das Ergebnis der Bearbeitung jedes einzelnen Antrages von der SwissDRG AG persönlich informiert.
Wir danken allen Antragstellern herzlich für das gezeigte Engagement bei der (Weiter-)Entwicklung des SwissDRG Systems. Ohne die aktive Teilnahme der medizinischen Experten am Entwicklungsprozess ist das Ziel eines abbildungsgenauen Fallpauschalensystems für die Schweiz nicht zu erreichen. Daher möchten wir alle antragsberechtigten Institutionen noch einmal dazu ermuntern, auch im bevorstehenden Antragsverfahren 2009 eine aktive Rolle zu spielen.
Zusammenfassung 2008
Eine kurze inhaltliche Zusammenfassung der eingereichten Anträge aus dem Antragsverfahren 2008 finden Sie hier.
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