Gestützt auf Artikel 49. Abs. 2 des KVG ist die SwissDRG Erhebung für alle aktusomatischen Spitäler ab 2012 obligatorisch
Alle akutsomatischen Spitäler wurden im Juli 2011 per Brief informiert.
Den Brief sowie die einführenden Unterlagen für alle neuen Spitäler finden Sie jeweils als PDF unter folgenden Links:
- Brief an die Spitäler
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Einführende DokumenteBei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an:
Mathieu Vuilleumier (mathieu.vuilleumier@swissdrg.org)
Alexander Weber (alexander.weber@swissdrg.org)
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