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Archiv Teilprojekt 1: Geltungsbereich, Tarifmodell

Stand: 12/09/2005


Grundlagen vom Steuerungsausschuss verabschiedet

 

Zwei zentrale Grundlagenpapiere zur Konstruktion des Tarifmodells und zur Falldefinition konnten finalisiert werden. Der Steuerungsausschuss hat diese im August verabschiedet. Die Vorgängerversionen waren Gegenstand einer breit angelegten Vernehmlassung bei den Mitgliedsorganisationen von SwissDRG. An dieser Stelle danken wir allen, die sich daran beteiligt hatten und uns wertvolle Rückmeldungen gegeben haben.
 
Im operativen Einführungsjahr von SwissDRG werden die vereinbarten Regelungen und Definitionen uneingeschränkte Gültigkeit haben. Der Verein SwissDRG behält sich indes vor, in den Folgejahren gewisse Änderungen vorzunehmen. Die Praxiserfahrung wird zeigen, ob und in welchem Ausmass Modifikationen und Ergänzungen nötig sein werden.
 
Die verabschiedeten Grundlagenpapiere stehen zum Download bereit:



Stand: 02/06/2005


Vernehmlassung der Basispapiere

Die Vernehmlassung der Basispapiere in den Begleitgruppen der Projektpartner ist abgeschlossen. Eine Vielzahl von wertvollen Rückmeldungen zur Falldefinition und zur Ermittlung der Parameter für die Berechnung der Relativgewichte konnte gesammelt werden.

Wir danken allen, die sich an der Vernehmlassung aktiv beteiligt haben!

Das Redaktionsteam ist momentan daran, die Unterlagen auf Grund der Rückmeldungen zu überarbeiten. Prinzipiell ist zu verzeichnen, dass die Projektpapiere positiv aufgenommen wurden. Es sind nur wenige wirklich entscheidende Differenzen erkannt worden.

SwissDRG wird die definitiven Unterlagen im September 2005 veröffentlichen.



Stand: 04/03/2005


Vernehmlassung der Basispapiere


In den vergangenen Monaten wurden Kompatibilitätsfragen mit Gesetzen und Verordnungen erörtert, sowie Falldefinition, Abrechnungsregeln, der Einbezug oder Ausschluss bestimmter Kostenblöcke (teure Medikamente, Implantate), Abgeltung von Lehre und Forschung diskutiert.


Die Alternativen wurden kritisch geprüft und gewertet.
Nun liegen die Zwischenergebnisse mit den Empfehlungen vor. Der richtige Zeitpunkt, um von einer breiteren Expertengruppe beurteilt zu werden.


In einem eigentlichen Vernehmlassungsverfahren werden erarbeiteten Unterlagen momentan in den Begleitgruppen der Projektpartner studiert, kommentiert und SwissDRG wieder zugeführt.


Nach anschliessender Überarbeitung in der Projektgruppe wird der Steuerungsausschuss von SwissDRG die Ergebnisse als verbindliche Massgaben verabschieden. Wir gehen davon aus, dass die definitiven Papiere im August 2005 vorliegen.


Natürlich soll SwissDRG ein lernendes System sein und auch später noch angepasst werden können. Die grundsätzlichen Definitionen dürften sich aber kaum mehr ändern.



SwissDRG Begleitgruppen


Die Projektpartner haben eigene Begleitgruppen gebildet, in welchen ausgewählte Projektergebnisse laufend diskutiert und hinterfragt werden.
 
Die Begleitgruppen sind keine offiziellen Organe von SwissDRG, sondern Expertengremien der Basisorganisationen GDK, H+, FMH, Santésuisse, MTK und SBK. Praktiker bekommen die Gelegenheit, unsere Ergebnisse zu validieren.


SwissDRG nimmt die Anregungen aus den Begleitgruppen entgegen und berücksichtigt diese soweit möglich.


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